58 Prozent derjenigen, die über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro verfügen, erwarten laut Deutschlandtrend Zahlungsschwierigkeiten. Bei Haushalten mit monatlichem Nettoeinkommen zwischen 1.500 und 3.500 Euro ist es fast die Hälfte (47 Prozent). Von den Befragten unter 35 Jahren glaubt etwa die Hälfte, dass die Energiekosten des Winters sie vor große Probleme stellen dürften.
Die Inflationsrate in Deutschland lag im Oktober 2022 bei + 10,4 Prozent. Hauptursachen für die hohe Inflation sind nach wie vor enorme Preiserhöhungen bei den Energieprodukten (+ 43 Prozent), aber auch bei vielen anderen Waren und Dienstleistungen, insbesondere Nahrungsmittel (+ 20,3 Prozent). Quelle: Destatis
Warum die Löhne weniger wert sind und gerettet werden müssen:
2022 gingen die Reallöhne gegenüber dem Vorjahr (geschätzt) um rund 4,7 Prozent zurück. Grund ist die hohe Inflationsrate. Der Rückgang der Reallöhne im zweiten und dritten Quartal des Jahres 2020 ist auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen.
Ein Großteil der Vermögen in Deutschland liegt bei nur sehr wenigen. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung besitzen in Deutschland über zwei Drittel des gesamten Vermögens. Darunter das reichste Prozent alleine über ein Drittel und die reichsten 0,1 Prozent über ein Fünftel. Die untere Hälfte der Bevölkerung in Deutschland hat kaum Vermögen, die unteren 90 Prozent besitzen nur zusammen etwa ein Drittel des Gesamtvermögens. Wir können uns die Reichen nicht mehr leisten: Vermögensabgabe jetzt zur Finanzierung von Sozialausgaben und Investitionen!
58 Prozent derjenigen, die über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro verfügen, erwarten laut Deutschlandtrend Zahlungsschwierigkeiten. Bei Haushalten mit monatlichem Nettoeinkommen zwischen 1.500 und 3.500 Euro ist es fast die Hälfte (47 Prozent).
Die weiter steigenden Energiepreise belasten viele von uns – vor allem mit geringem oder normalem Einkommen. Deswegen direkt bei den Energiepreisen entgegenwirken: Für jeden Erwachsenen und jedes Kind wird ein Grundbedarf für Strom und Gas festgelegt. Für diese Menge gibt es eine Preisgarantie. Anreize zum Sparen gibt es dennoch: Oberhalb des gedeckelten Grundkontingents gilt der Marktpreis. Dann wird beim Luxuskonsum von Reichen gespart – und nicht beim notwendigen Konsum der großen Mehrheit!
Zur Entlastung der Bevölkerung hat die Bundesregierung drei Maßnahmenpakete geschnürt. Doch die reichen nicht aus, um die Belastungen spürbar zu verringern. Hier findet ihr unsere ausführlichen Vorschläge: Entlastung für alle – ver.di
Wenn Arbeitgeber auf Grundlage der jetzt vorgesehenen steuer- und abgabenfreien Energiekosten-Zuschüsse bis zu 3.000 Euro zahlen, dann ist das angesichts der akuten Kostenbelastungen angemessen. Das ändert allerdings nichts daran, dass in den stattfindenden und bevorstehenden Tarifrunden mit tabellenwirksamen Tariflohnsteigerungen auf die hohe Inflation geantwortet werden muss. Wir haben es absehbar mit dauerhaft steigenden Preisen zu tun, diese erfordern nachhaltig wirkende Entgelterhöhungen.
Krisenprofiteure besteuern: Die hohen Energiepreise für die Bürger und die Wirtschaft sind nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die Krisengewinne der Energiekonzerne, die sich an der Not bereichern. Es müssen stattdessen diejenigen zur Kasse gebeten werden, die Mehrbelastungen tragen können, zum Beispiel Unternehmen, die von der Krise profitieren, und zwar mit einer sogenannten Übergewinnsteuer. Aber auch andere Steuern könnten helfen, uns durch die Krise zu bringen: Digitalsteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer. Hier findest Du mehr: Entlastung für alle – ver.di
Es gibt Bereiche in öffentlicher Verantwortung, die zum Zwecke der Tarifflucht ausgelagert worden sind: Museen, Servicegesellschaften der Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr und viele mehr. In Zeiten galoppierender Inflation gilt umso mehr: Öffentliche Daseinsvorsorge in öffentliche Hand und in den Flächentarifvertrag!
Du arbeitest auch in Berlin-Brandenburg im Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft? Dann melde Dich hier an, um aktiv zu werden! Es wird sich innerhalb kurzer Zeit jemand aus dem ver.di-Team bei dir melden.
Du möchtest die Aktion Lohnrettung unterstützen und aktiv deine Solidarität zeigen? Dann melde Dich an und wir setzen dich in Kontakt mit Menschen aus deinem Bezirk, die bereits aktiv sind.
Am Freitag 27. Januar haben sich bei der Streikversammlung der Beschäftigten im TVöD alle anwesenden Vertreter der demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus für einen Inflationsausgleich für die Beschäftigten der Krankenhaustöchter ausgesprochen. Klaus Lederer, Raed Saleh, Silke Gebel, Kai Wegner und Sebastian Czaja unterstützen diese Forderung der 300 anwesenden Streikdelegierten aus den Tochterbetrieben, aber auch den Mutterbetrieben der Krankenhäuser, der BSR, der Wasserbetriebe, der HTW und es Studierendenwerkes.
Jetzt müssen diese Aussagen in konkretes Handeln münden! Das Land als Eigentümer der Krankenhäuser muss mit den Geschäftsführungen eine Lösung für dieses drängende Problem finden.
Ebenso haben sich die Anwesenden für eine Rückführung der Tochtergesellschaften in die Muttergesellschaften ausgesprochen. SPD, Linke und Grüne machten es konkret und nannten 2026 als Datum. Es ist gut, dass hier jetzt endlich konkretes Datum genannt wird, aber wenn, wie mehrfach gesagt wurde, die Ausgliederung ein Riesenfehler war, wieso soll es dann drei Jahre dauern, bis die Rückführung kommt? Dass muss schneller gehen!
Die Betriebsgruppenvorstände Charité und Vivantes erklären sich solidarisch mit den streikenden Postbeschäftigten, gegen Reallohnverlust und für die Wertschätzung, die systemrelevante Arbeit verdiet hat: Ab geht die Post!
Am 7. Dezember 2022 haben die KollegInnen von ver.di in einer aktiven Mittagspause die Arbeitgeberin auf die Forderung nach Aufnahme von Tarifverhandlungen hingewiesen, um die Lohnlücke zum „Tarifvertrag für die Länder“ (TV-L) zu schließen. Wir fordern, dass die Kolleginnen und Kollegen Wertschätzung für ihre wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für Menschen bekommen, in dem sie nicht mit 10,5 Prozent Inflation (zu denen prognostisch im Jahre 2023 weitere 6 bis 7 Prozent Inflation kommen) allein gelassen werden. Die Kosten für die Erhöhung der Tabellenentgelte werden vom Träger, dem Land Berlin, auf Antrag vollständig refinanziert. Der Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Alexander Fischer, hat diese Linie von Abgeordnetenhaus und Senat gegenüber ver.di bekräftigt. Weiterhin wollen wir die „Inflationsausgleichprämie“, die die Bundesregierung i. H. v. bis zu 3.000 EUR beschlossen hat für die Beschäftigten vereinbaren.
Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Verantwortliche Stelle
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon (0 30) 69 56 – 0
Fax (0 30) 69 56 – 31 41
E-Mail: info@verdi.de
www.verdi.de
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Frank Wernke (Vorsitzender), Andrea Koscis (stellv. Vorsitzende)
Datenschutzbeauftragte
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betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) der ver.di
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Wir löschen die Daten von ausgeschiedenen Mitgliedern nach Ende der Mitgliedschaft, soweit wir sie weder zur Erfüllung eigener rechtlicher Verpflichtungen nach Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO, noch zur Gewährung von Vorteilen, die über die Mitgliedschaft hinausreichen nach Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO, noch zur Wahrung berechtigter Interessen nicht weiter archivieren müssen.
Daten von Betroffenen, die sich mit Interesse an einer Mitgliedschaft sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, löschen wir 3 Monate nach dem letzten Kontakt. Daten, die wir aufgrund Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a) oder Artikel 9 Abs. 2 a) DSGVO erhoben haben, löschen wir unverzüglich nach Mitteilung eines Widerrufs der Einwilligung durch Sie, es sei denn wir sind rechtlich verpflichtet oder es entspricht unseren berechtigten Interessen, die Daten weiterhin zu archivieren bis zum Ablauf von Aufbewahrungsfristen.
Aufbewahrungsfristen enden üblicherweise 10 Jahre nach Ende des Jahres, in welchem der Zweck für die Verarbeitung weggefallen ist, es sei denn das betreffende Jahr ist Gegenstand einer Betriebsprüfung, so dass sich die Frist bis zum Abschluss der Betriebsprüfung verlängert. Daten, welche nicht Gegenstand einer Betriebsprüfung sein können, löschen wir umgehend. Soweit wir z.B. aus technischen Gründen Ihre E-Mail-Adresse in eine technisch automatisierte Black-List aufnehmen müssen, um Ihrem Wunsch zuverlässig entsprechen zu können, keine Newsletter o.ä. Mitteilungen an Sie zu senden, endet die Speicherfrist erst mit Einstellung des betreffenden Dienstes.
Die Speicher- und Löschfristen für Cookies unserer Online-Dienste etc. entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abschnitt Umgang mit Daten auf den Internetauftritten und Online-Diensten der ver.di.
Presse
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Umgang mit Daten: Mitgliederleistungen
Wir bieten unseren Mitgliedern eine ganze Reihe von Mitgliederleistungen, wie Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht oder beraten in Lohnsteuerfragen, aber auch allgemeinen Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht etc.. Bei Arbeitskämpfen erhalten Mitglieder Streikunterstützung. Diese Leistungen müssen von Ihnen jeweils beantragt werden. Um diese Leistungen erbringen zu können benötigen wir eine Reihe von Daten, insbesondere um Sie als Mitglied, welches die Leistung in Anspruch nehmen will, identifizieren und beraten zu können und die erforderliche Korrespondenz mit Ihnen zu führen. Hierzu gehören insbesondere Adressdaten, wie Postanschrift und Telefon, aber auch die E-Mail-Adresse zur schnelleren Kontaktaufnahme, insbesondere zur Wahrung von Rechtsfristen.
Weiter gehören hierfür Daten zum jeweiligen Rechtsverhältnis, die in dem jeweiligen Antragsformular erhoben werden.
Diese werden erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich ist. Soweit erforderlich, werden diese dann auch an externe Stellen, wie Gerichte etc. weitergegeben.
Letztendlich brauchen wir auch in vielen Leistungsfällen die Kontoverbindung des Mitglieds, um daraus resultierende Zahlungen leisten zu können. Das ist außerdem erforderlich, sobald das Mitglied für ver.di ehrenamtlich tätig ist und daraus Zahlungen für verauslagte Beträge (z. B. Fahrtkosten) von ver.di erstattet bekommt.
Diese Daten werden ab Abschluss der Angelegenheit für 10 Jahre aufgrund der steuerlichen Aufbewahrungspflichten nach der Abgabenordnung gespeichert und anschließend gelöscht.
Senden Sie uns unaufgefordert Informationen über Ihre persönlichen Daten, werden diese nach Erledigung Ihrer Angelegenheit gelöscht. Anders verhält sich dies nur, wenn wir ein berechtigtes Interesse an der fortdauernden Speicherung haben.
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